Weitere Entscheidungen unten: BAG, 17.08.1999 | LAG Köln, 10.08.1999

Rechtsprechung
   BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,48
BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99 (https://dejure.org/1999,48)
BAG, Entscheidung vom 18.11.1999 - 2 AZR 77/99 (https://dejure.org/1999,48)
BAG, Entscheidung vom 18. November 1999 - 2 AZR 77/99 (https://dejure.org/1999,48)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst

  • Judicialis

    KSchG § 2; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; ThürHG § 7; ; ThürHG § 103; ; ThürHG § 105; ; ThürHG § 110

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 2, § 1 Abs. 2; ThürHG §§ 7, 103, 105, 110
    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst: Keine Rechtfertigung durch Stellenplanreduzierung ohne konkretes Stellenbedarfskonzept

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst

  • nomos.de PDF, S. 58 (Kurzinformation)

    §§ 1 Abs. 2, 2 KSchG; §§ 7, 103, 105, 110 ThürHG
    Betriebsbedingte Kündigung/Stellenplanreduzierung im Öffentlichen Dienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 630 (Ls.)
  • NZA 2000, 484
  • NJ 2000, 333
  • BB 1999, 2614
  • BB 2000, 832
  • DB 1999, 2522
  • DB 2000, 883
  • ARST 2000, 161
 
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Wird zitiert von ... (115)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 626/96

    Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnder Bedarf (kw-Vermerk)

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99
    Eine Stellenplanreduzierung im öffentlichen Dienst aufgrund einer im Haushaltsgesetz festgelegten Zahl von konkret datierten "kw-Vermerken", wonach diese Stellen "künftig wegfallen" sollen, bedarf eines auf den Stellenbedarf der jeweiligen Dienststelle zugeschnittenen Konzepts der zuständigen Verwaltung (im Anschluß an BAG 19. März 1998 - 8 AZR 626/96 - AP zu Einigungsvertrag Anlage 1 Kap. XIX Nr. 76).

    Richtig ist insoweit, daß weder das Haushaltsgesetz 1996 für sich genommen, noch der Landeshaushaltsplan 1997 isoliert betrachtet den Ausspruch der im Streit stehenden Änderungskündigung hätten gemäß § 2, § 1 Abs. 2 KSchG rechtfertigen können, wie das BAG zu einer auf mangelnden Bedarf im Sinne des Abs. 4 Ziff. 2 Einigungsvertrag (Anlage I Kap. XIX) gestützten Kündigung entschieden hat (BAG Urteil vom 19. März 1998 - 8 AZR 626/96 - AP Nr. 76 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX).

    Der Haushaltsgesetzgeber muß sich nicht etwa in dem Sinne mit der konkreten Stelle befassen, daß er auch über die soziale Auswahl, also jede einzelne Planstelle, entscheidet; insoweit ist nicht die Unternehmerentscheidung betroffen; vielmehr bleibt die sich aus dem Gesetz ergebende soziale Auswahl innerhalb der Grenzen eines ausreichenden Beurteilungsermessens der dafür zuständigen Verwaltung überlassen (vgl. dazu BAG Urteile vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 580/88 - BAGE 62, 116 = AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu II 2 e der Gründe und vom 19. März 1998 - 8 AZR 626/96 - AP Nr. 76 Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu II 2 b bb der Gründe).

  • LAG Thüringen, 17.08.1998 - 8 Sa 657/97

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten ordentlichen Änderungskündigung; Kündigung

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99
    Landesarbeitsgericht Thüringer - 8 Sa 657/97 -.

    2 AZR 77/99 8 Sa 657/97.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringischen Landesarbeitsgerichts vom 17. August 1998 - 8 Sa 657/97 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

  • BAG, 06.09.1978 - 4 AZR 84/77

    Personalstelle - Haushaltsplan - Ausbringen eines Kw-Vermerks - Dringendes

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99
    b) Dieses Ergebnis entspricht auch der BAG-Rechtsprechung, wonach Stellenstreichungen in einem Haushaltsplan (BAG GS Beschluß vom 28. November 1956 - GS 3/56 - BAGE 3, 245, 250 f. = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG, zu III 1 der Gründe; BAG Urteile vom 3. Mai 1978 - 4 AZR 698/76 - BAGE 30, 272, 276 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II der Gründe; vom 21. Januar 1993 - 2 AZR 330/92 - AP Nr. 1 zu § 52 MitbestG Schleswig-Holstein) ebenso wie das Anbringen eines kw-Vermerks an einer Personalstelle (BAG Urteil vom 6. September 1978 - 4 AZR 84/77 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969) eine von den Gerichten nicht nachprüfbare Entscheidung darstellen, so daß die bezeichnete Stelle für die einzelne Dienststelle entbehrlich ist.

    Damit hat der Beklagte ein zum Zeitpunkt der Änderungskündigung bestehendes Konzept dargestellt, wie das zukünftig zu erwartende Studentenaufkommen konkret stellenplanmäßig bedient werden soll, wobei gleichzeitig der kw-Vermerk aufgrund des Landeshaushaltsplans 1997 zeitlich im Sinne der Rechtsprechung (BAG Urteil vom 6. September 1978 - 4 AZR 84/77 - AP aaO), nämlich ab 1. Januar 1997, also noch vor Auslaufen der Kündigungsfrist fixiert wurde.

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99
    Die Verteilung des Bedarfs innerhalb der einzelnen Sparten der Slawistik (Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft, Fachdidaktik, Sprachpraxis/Landeskunde sowie Sekretariat) ist jedoch Teil der unternehmerischen Entscheidung, die nur auf offenbare Unsachlichkeit oder Willkür zu überprüfen ist (vgl. dazu Senatsurteile vom 25. April 1996 - 2 AZR 609/95 - BAGE 83, 82 = AP Nr. 78 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe und vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu II 1 a der Gründe, m.w.N.), ohne daß der Kläger in dieser Hinsicht - wie das Berufungsgericht, wenn auch teilweise in anderem Zusammenhang, ausgeführt hat, - etwas zu der neuen Personalstruktur aufgrund des gesetzlichen Auftrages vorgetragen hat.
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99
    Frau K. schied daher als aktiv gewordenes Ersatzmitglied des HPR bei der Sozialauswahl aus dem auswahlrelevanten Personalkreis aus (vgl. Senatsurteil vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 456/98 - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu III 3 b der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89

    Änderungskündigung - Dringlichkeit betrieblicher Erfordernisse

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99
    Ist damit die Änderungsschutzklage zu Recht abgewiesen worden, entfiel auch der vom Kläger geltend gemachte Weiterbeschäftigungsanspruch; dieser war im übrigen angesichts der Vorbehaltsannahme in jedem Falle unbegründet (vgl. BAG Urteil vom 18. Januar 1990 - 2 AZR 183/89 - BAGE 64, 24 = AP Nr. 27 zu § 2 KSchG 1969).
  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 580/88

    Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen - Bedeutung von

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99
    Der Haushaltsgesetzgeber muß sich nicht etwa in dem Sinne mit der konkreten Stelle befassen, daß er auch über die soziale Auswahl, also jede einzelne Planstelle, entscheidet; insoweit ist nicht die Unternehmerentscheidung betroffen; vielmehr bleibt die sich aus dem Gesetz ergebende soziale Auswahl innerhalb der Grenzen eines ausreichenden Beurteilungsermessens der dafür zuständigen Verwaltung überlassen (vgl. dazu BAG Urteile vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 580/88 - BAGE 62, 116 = AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu II 2 e der Gründe und vom 19. März 1998 - 8 AZR 626/96 - AP Nr. 76 Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu II 2 b bb der Gründe).
  • BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 609/95

    Änderungskündigung zur nachträglichen Befristung eines unbefristeten

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99
    Die Verteilung des Bedarfs innerhalb der einzelnen Sparten der Slawistik (Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft, Fachdidaktik, Sprachpraxis/Landeskunde sowie Sekretariat) ist jedoch Teil der unternehmerischen Entscheidung, die nur auf offenbare Unsachlichkeit oder Willkür zu überprüfen ist (vgl. dazu Senatsurteile vom 25. April 1996 - 2 AZR 609/95 - BAGE 83, 82 = AP Nr. 78 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe und vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu II 1 a der Gründe, m.w.N.), ohne daß der Kläger in dieser Hinsicht - wie das Berufungsgericht, wenn auch teilweise in anderem Zusammenhang, ausgeführt hat, - etwas zu der neuen Personalstruktur aufgrund des gesetzlichen Auftrages vorgetragen hat.
  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 682/87

    Arbeitsverhältnis: Personenbedingte Kündigung wegen Ableistung des Wehrdienstes

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99
    Aufgrund der für den Senat - auch innerhalb der Entscheidungsgründe (vgl. BAG Urteil vom 20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung, zu C I 2 a der Gründe und vom 15. Dezember 1994 - 2 AZR 251/94 - n.v.) - verbindlich gemäß § 561 ZPO getroffenen Feststellungen des Berufungsgerichts steht fest, daß Frau K. am 23. Mai 1996 als Ersatzmitglied an der Sitzung des HPR teilgenommen und damit Personalratstätigkeit ausgeübt hat.
  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 251/94

    Verhaltensbedingte Kündigung eines Vertragslehrers ohne pädagogische Ausbildung -

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99
    Aufgrund der für den Senat - auch innerhalb der Entscheidungsgründe (vgl. BAG Urteil vom 20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung, zu C I 2 a der Gründe und vom 15. Dezember 1994 - 2 AZR 251/94 - n.v.) - verbindlich gemäß § 561 ZPO getroffenen Feststellungen des Berufungsgerichts steht fest, daß Frau K. am 23. Mai 1996 als Ersatzmitglied an der Sitzung des HPR teilgenommen und damit Personalratstätigkeit ausgeübt hat.
  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96

    Änderungskündigung zur Änderung der Arbeitszeit

  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84

    Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters

  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98

    Änderungskündigung

  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 895/95

    Massenentlassung

  • BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 330/92

    Mitbestimmung bei Kündigungen; MibestG SH

  • BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 248/92

    Rechtsweg: Arbeitsgerichtsbarkeit - Lehrauftragsverhältnis (Hessen);

  • BAG, 03.05.1978 - 4 AZR 698/76

    Haushaltsplan einer Gemeinde - Streichen einer Personalstelle - Durchführung des

  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

  • BAG, 28.11.1956 - GS 3/56

    Arbeitsverhältnis: Grundsätze des Großen Senats zur betriebsbedingten Kündigung

  • BAG, 09.03.1972 - 1 AZR 261/71

    Verfahrensrüge - Bedeutung der Unvollständigkeit

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Im Rahmen der §§ 1, 2 KSchG ist dabei zu prüfen, ob das Beschäftigungsbedürfnis für den betreffenden Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist (st. Rspr. BAG 22. April 2004 - 2 AZR 385/03 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 74 = EzA KSchG § 2 Nr. 50, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 23. November 2000 - 2 AZR 617/99 - BAGE 96, 294; 18. November 1999 - 2 AZR 77/99 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 55 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 104; 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 - BAGE 85, 358).
  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 120/06

    Änderungskündigung

    Im Rahmen der §§ 1, 2 KSchG ist dabei zu prüfen, ob das Beschäftigungsbedürfnis für den betreffenden Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist (st. Rspr. BAG 18. Mai 2006 - 2 AZR 230/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 83; 22. April 2004 - 2 AZR 385/03 - BAGE 110, 188; 23. November 2000 - 2 AZR 617/99 -BAGE 96, 294; 18. November 1999 - 2 AZR 77/99 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 55 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 104; 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 -BAGE 85, 358).
  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 385/03

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Im Rahmen der §§ 1, 2 KSchG ist dabei zu prüfen, ob das Beschäftigungsbedürfnis für den betreffenden Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist (st. Rspr. BAG 23. November 2000 - 2 AZR 617/99 - BAGE 96, 294; 18. November 1999 - 2 AZR 77/99 - AP KSchG § 2 Nr. 55 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 104; 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 - BAGE 85, 358).
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Rechtsprechung
   BAG, 17.08.1999 - 3 ABR 55/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,414
BAG, 17.08.1999 - 3 ABR 55/98 (https://dejure.org/1999,414)
BAG, Entscheidung vom 17.08.1999 - 3 ABR 55/98 (https://dejure.org/1999,414)
BAG, Entscheidung vom 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 (https://dejure.org/1999,414)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung

  • Der Betrieb

    BetrVG § 77, § 87; BetrAVG § 1; ZPO § 256
    Betriebliche Altersversorgung: Wirkung der Kündigung einer Betriebsvereinbarung - Anerkennung eines diesbezüglichen Feststellungsinteresses für das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren mit Bindungswirkung für die betroffenen Arbeitnehmer

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 92, 203
  • ZIP 2000, 850
  • NZA 2000, 498
  • BB 2000, 777
  • DB 2000, 774
  • ARST 2000, 161
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 21/98

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung überbetriebliche Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 17.08.1999 - 3 ABR 55/98
    Soweit hiernach Versorgungsbesitzstände unangetastet bleiben, ist deren Rechtsgrundlage weiterhin die gekündigte Betriebsvereinbarung (Bestätigung des Senatsurteils vom 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dies gilt auch dann, wenn es um ein betriebliches Versorgungswerk geht (BAG 18. April 1989 - 3 AZR 688/87 - BAGE 61, 323, 328; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Heither RdA 1993, 72, 78; Kasseler Handbuch/Griebeling Band 1, 1.9 Rn. 736 ff.).

    Die Rechtslage ist hier nicht anders als bei der Kündigung von Betriebsvereinbarungen über sonstige freiwillige soziale Leistungen (zuletzt BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zVv., zu IV 1 der Gründe mwN).

    Auch dann, wenn der Arbeitgeber nur bestimmte Besitzstände der Arbeitnehmer entfallen lassen will, und innerhalb des auf diese Weise mitbestimmungsfrei verringerten Dotierungsrahmens kein Raum für eine Neuverteilung bleibt, wirkt die gekündigte Betriebsvereinbarung nicht nach (BAG 18. April 1989 - 3 AZR 688/87 - BAGE 61, 323, 329; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zVv., zu IV 1 der Gründe; kritisch Blomeyer DB 1990, 173, 174; Hanau/Preis NZA 1991, 81, 83).

  • BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 20/98

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 17.08.1999 - 3 ABR 55/98
    Will die Kündigung nur in Zuwachsraten eingreifen, die noch nicht erdient worden sind, genügen sachlich-proportionale Gründe (zuletzt BAG 26. August 1997 - 3 AZR 235/96 - BAGE 86, 216, 221 f.; 11. Mai 1999 - 3 AZR 20/98 zVv., zu A III 2 a der Gründe, jeweils mwN).

    Der Senat ist deshalb bereits in seinem Urteil vom 11. Mai 1999 (- 3 AZR 20/98 - zVv., zu A III 2 a der Gründe) davon ausgegangen, daß in dem Umfang, in welchem die Kündigungswirkungen um der Sicherung der Besitzstände willen beschränkt sind, die Betriebsvereinbarung als unmittelbar und zwingend fortwirkende Grundlage der Versorgungsansprüche und Versorgungsanwartschaften erhalten bleibt.

    Die notwendige Betriebszugehörigkeit kann auch erreicht werden, wenn die Versorgungszusage nicht mehr besteht (BAG 6. April 1982 - 3 AZR 134/79 - BAGE 38, 232, 238; 11. Mai 1999 - 3 AZR 20/98 - nv.; Höfer, BetrAVG Bd. I, Stand 1999 § 1 Rn. 1579; Heubeck/Höhne/Paulsdorff/Rau/Weinert BetrAVG Bd. I 2. Aufl. § 1 Rn. 148; aA. MünchArbR-Ahrend/Förster Bd. 1 § 104 Rn. 21).

  • BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 688/87

    Mögliche Kündigung von Betriebsvereinbarungen über betriebliche Ruhegelder durch

    Auszug aus BAG, 17.08.1999 - 3 ABR 55/98
    Dies gilt auch dann, wenn es um ein betriebliches Versorgungswerk geht (BAG 18. April 1989 - 3 AZR 688/87 - BAGE 61, 323, 328; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Heither RdA 1993, 72, 78; Kasseler Handbuch/Griebeling Band 1, 1.9 Rn. 736 ff.).

    Auch dann, wenn der Arbeitgeber nur bestimmte Besitzstände der Arbeitnehmer entfallen lassen will, und innerhalb des auf diese Weise mitbestimmungsfrei verringerten Dotierungsrahmens kein Raum für eine Neuverteilung bleibt, wirkt die gekündigte Betriebsvereinbarung nicht nach (BAG 18. April 1989 - 3 AZR 688/87 - BAGE 61, 323, 329; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zVv., zu IV 1 der Gründe; kritisch Blomeyer DB 1990, 173, 174; Hanau/Preis NZA 1991, 81, 83).

    Sie läßt sich aber aus dem Gesetz nicht begründen, weil für diesen Fall eine § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB vergleichbare Transformationsnorm fehlt (so auch schon BAG 18. April 1989 - 3 AZR 688/87 - BAGE 61, 323, 330, zu III 1 b der Gründe).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.1998 - 4 TaBV 12/98

    Wirksamkeit der Kündigungen von Betriebsvereinbarungen durch den Arbeitgeber;

    Auszug aus BAG, 17.08.1999 - 3 ABR 55/98
    Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - 4 TaBV 12/98 - Beschluß vom 14. Juli 1998.

    3 ABR 55/98 4 TaBV 12/98.

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats der S , gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 14. Juli 1998 - 4 TaBV 12/98 - wird zurückgewiesen, soweit es den Hauptantrag zurückgewiesen hat.

  • BAG, 17.02.1992 - 10 AZR 448/91

    Rechtskrafterstreckung im Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 17.08.1999 - 3 ABR 55/98
    Beschlüsse über die Wirksamkeit und den Inhalt einer Betriebsvereinbarung können auch für den Individualrechtsstreit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bindend sein (BAG GS 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 56, 42, 76; BAG 17. Februar 1992 - 10 AZR 448/91 - BAGE 69, 367, 372 ff.; Kraft Anm. zu AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 11; Rieble Anm. zu EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 59; Höfer BetrAVG Bd. 1 Stand 1999 ART Rn. 340.1).

    Es kann dahinstehen, ob dies auch mit einer analogen Anwendung des § 9 TVG begründet werden kann (BAG 17. Februar 1992 - 10 AZR 448/91 - BAGE 69, 367, 374 ff.).

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 17.08.1999 - 3 ABR 55/98
    Dies ergibt sich schon aus der Tragweite der Betriebsvereinbarungen als normativer Regelungen, die auf die Arbeitsverhältnisse aller von ihr erfaßten Arbeitnehmer der Belegschaft einwirken (BAG 8. Dezember 1970 - 1 ABR 20/70 - AP BetrVG 1972 § 59 Nr. 28; BAG GS 15. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42, 76, zu IV 3 der Gründe; Fitting/Kaiser/Heither/Engels BetrVG 19. Aufl. § 77 Rn. 194).

    Beschlüsse über die Wirksamkeit und den Inhalt einer Betriebsvereinbarung können auch für den Individualrechtsstreit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bindend sein (BAG GS 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 56, 42, 76; BAG 17. Februar 1992 - 10 AZR 448/91 - BAGE 69, 367, 372 ff.; Kraft Anm. zu AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 11; Rieble Anm. zu EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 59; Höfer BetrAVG Bd. 1 Stand 1999 ART Rn. 340.1).

  • BAG, 26.10.1993 - 1 AZR 46/93

    Nachwirkung einer teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 17.08.1999 - 3 ABR 55/98
    Die Ausübung des Kündigungsrechts bedarf keiner Rechtfertigung und unterliegt keiner inhaltlichen Kontrolle (BAG 26. Oktober 1993 - 1 AZR 46/93 - BAGE 75, 16, 19; 17. Januar 1995 - 1 ABR 29/94 - AP BetrVG 1972 § 77 Nachwirkung Nr. 7, zu A 1 c der Gründe).

    Nach der Rechtsprechung des Ersten Senats wirkt eine teilmitbestimmte Betriebsvereinbarung für die Zahlung eines Weihnachtsgeldes nach, wenn der Arbeitgeber mit der Kündigung nur eine Verringerung des Leistungsvolumens und die Änderung des Verteilungsplanes erreichen wollte (BAG 26. Oktober 1993 - 1 AZR 46/93 - BAGE 75, 16).

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus BAG, 17.08.1999 - 3 ABR 55/98
    Auch dann, wenn der Arbeitgeber nur bestimmte Besitzstände der Arbeitnehmer entfallen lassen will, und innerhalb des auf diese Weise mitbestimmungsfrei verringerten Dotierungsrahmens kein Raum für eine Neuverteilung bleibt, wirkt die gekündigte Betriebsvereinbarung nicht nach (BAG 18. April 1989 - 3 AZR 688/87 - BAGE 61, 323, 329; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zVv., zu IV 1 der Gründe; kritisch Blomeyer DB 1990, 173, 174; Hanau/Preis NZA 1991, 81, 83).
  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus BAG, 17.08.1999 - 3 ABR 55/98
    c) Unter sachlich-proportionalen Gründen, die als Rechtfertigung für einen Eingriff in die Chance auf künftige Zuwächse ausreichen, versteht der Senat in ständiger Rechtsprechung willkürfreie, nachvollziehbare und anerkennenswerte Gründe, die auf einer wirtschaftlich ungünstigen Entwicklung des Unternehmens oder einer Fehlentwicklung des betrieblichen Versorgungswerks beruhen können (BAG 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - BAGE 49, 57, 69; 16. Juli 1996 - 3 AZR 398/95 - BAGE 83, 293, 298 f.).
  • BAG, 17.02.1981 - 1 AZR 290/78

    Betriebsratsvorsitzender - Vertretung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 17.08.1999 - 3 ABR 55/98
    Beschlüsse über die Wirksamkeit und den Inhalt einer Betriebsvereinbarung können auch für den Individualrechtsstreit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bindend sein (BAG GS 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 56, 42, 76; BAG 17. Februar 1992 - 10 AZR 448/91 - BAGE 69, 367, 372 ff.; Kraft Anm. zu AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 11; Rieble Anm. zu EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 59; Höfer BetrAVG Bd. 1 Stand 1999 ART Rn. 340.1).
  • BAG, 06.04.1982 - 3 AZR 134/79

    Versorgungsordnung - Teilzeitbeschäftigung - Versorgungsleistung - Ausschluß -

  • BAG, 26.08.1997 - 3 AZR 235/96

    Hinterbliebenenversorgung; nachträgliche Spätehenklausel

  • BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 398/95

    Eingriff in eine zugesagte Rentendynamik durch ablösende Betriebsvereinbarung

  • BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98

    Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

  • BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 29/94

    Jährliche Betriebsvereinbarung über Weihnachtsgratifikation - Kündigung und

  • BAG, 08.12.1970 - 1 ABR 20/70

    Rechtliche Geltung einer Betriebsvereinbarung - Betriebsrat - Verstoßes gegen

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Die Ausübung dieses Rechts bedarf keiner Rechtfertigung und unterliegt keiner inhaltlichen Kontrolle (st. Rspr., vgl. BAG 10. März 1992 - 3 ABR 54/91 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 70, 41; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu II 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 4 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 99, 75) .

    Den abgestuften Besitzständen der Arbeitnehmer müssen entsprechend abgestufte, unterschiedlich gewichtete Eingriffsgründe des Arbeitgebers gegenübergestellt werden (vgl. BAG 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - zu II der Gründe, BAGE 71, 372; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 92, 203) .

    Im Umfang dieser aus den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes folgenden Beschränkungen bleibt die Betriebsvereinbarung auch nach ihrer Kündigung als normativ unmittelbar und zwingend fortgeltende kollektiv-rechtliche Grundlage der Versorgungsanwartschaften erhalten (vgl. BAG 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 92, 203) .

    Der Eingriff in das betriebliche Versorgungswerk muss sich in ein nachvollziehbar auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage ausgerichtetes Gesamtkonzept einpassen (vgl. BAG 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 4 c der Gründe, BAGE 92, 203) .

    Eine Nachwirkung kommt daher nicht in Betracht (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b dd (1) der Gründe, BAGE 99, 75; 26. August 2008 - 1 AZR 354/07 - Rn. 16, BAGE 127, 297; 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 20, ZTR 2011, 252) .

    Vor diesem Hintergrund scheiden ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats und damit auch eine Nachwirkung aus (zur Mitbestimmungsfreiheit, wenn aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen kein Verteilungsspielraum verbleibt vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203; 26. September 2000 - 3 AZR 570/99 - zu III 3 b der Gründe) .

  • BAG, 21.08.2001 - 3 ABR 44/00

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über Betriebsrenten

    Der Senat hält an dieser Rechtsprechung fest, die er zuletzt im Urteil vom 11. Mai 1999 (- 3 AZR 21/98 - BAGE 91, 310, 314) und im Beschluß vom 17. August 1999 (- 3 ABR 55/98 - BAGE 92, 203, 209) bestätigt hat.

    Der Betriebsrat kann demnach nicht die Fortgeltung betrieblicher Versorgungsregelungen erzwingen (BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - BAGE 91, 310, 322; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - BAGE 92, 203, 211).

    Die Nachwirkung einer gekündigten Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung ist nicht nur dann ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeber mit der Kündigung die Ansprüche der Arbeitnehmer völlig beseitigen will, sondern auch dann, wenn der Arbeitgeber bestimmte Besitzstände der Arbeitnehmer entfallen lassen will und innerhalb des auf diese Weise mitbestimmungsfrei verringerten Dotierungsrahmens kein Raum für eine Neuverteilung bleibt (BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - BAGE 91, 310, 322; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - BAGE 92, 203, 211 mwN).

    Zutreffend weist er darauf hin, daß sein Hauptantrag und sein erster Hilfsantrag sinngemäß den Anträgen entsprechen, die der Senat im Beschluß vom 17. August 1999 (- 3 ABR 55/98 - BAGE 92, 203 ff.) für zulässig erachtet hat.

    Verfahrensgegenstand sind nicht die individualrechtlichen Ansprüche der Arbeitnehmer, sondern eigene Rechte des Betriebsrats (BAG 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - BAGE 92, 203, 213).

    a) Die Wirksamkeit und die Rechtsfolgen der Kündigung einer Betriebsvereinbarung sind zu unterscheiden (vgl. ua. BAG 18. April 1989 - 3 AZR 688/87 - BAGE 61, 323, 328; 10. März 1992 - 3 ABR 54/91 - BAGE 70, 41, 46; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - BAGE 92, 203, 209 f.).

    Die Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung eröffnet dem Arbeitgeber keine weitergehende Einwirkungsmöglichkeit auf die Versorgungsanwartschaften als der Abschluß einer Aufhebungs- oder Änderungsvereinbarung mit dem Betriebsrat (BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - BAGE 91, 310, 318; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - BAGE 92, 203, 213).

    Außerdem ist durch den insoweit nicht angegriffenen Beschluß des Landesarbeitsgerichts vom 20. Juni 2000 rechtskräftig festgestellt, daß sich aus den Besitzständen der Arbeitnehmer, die bei Ablauf der Kündigungsfrist am 31. Dezember 1997 mindestens drei Jahre im Betrieb beschäftigt waren und insgesamt eine Betriebszugehörigkeit von insgesamt 12 Jahren erreichen, noch eine unverfallbare Versorgungsanwartschaft entwickeln kann (vgl. dazu BAG 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - BAGE 92, 203, 215 f.).

    Die Kündigung der Betriebsvereinbarungen über die betriebliche Altersversorgung fügten sich in ein auf die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage ausgerichtetes Gesamtkonzept ein (vgl. BAG 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - BAGE 92, 203, 217).

  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 354/07

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - Nachwirkung einer

    (2) Will der Arbeitgeber seine finanziellen Leistungen nicht völlig zum Erlöschen bringen, sondern mit der Kündigung einer Betriebsvereinbarung nur eine Verringerung des Volumens der insgesamt zur Verfügung gestellten Mittel und zugleich eine Veränderung des Verteilungsplans erreichen, wirkt die Betriebsvereinbarung nach (BAG 26. Oktober 1993 - 1 AZR 46/93 - BAGE 75, 16, zu 2 b der Gründe; 18. November 2003 - 1 AZR 604/02 - BAGE 108, 299, zu I 3 c cc der Gründe; Kreutz GK-BetrVG 8. Aufl. § 77 Rn. 409; Fitting BetrVG 24. Aufl. § 77 Rn. 191 mwN; offen gelassen für die betriebliche Altersversorgung von BAG 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - BAGE 92, 203, zu B I 5 a der Gründe und 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - BAGE 99, 75, zu II 2 b dd (2) der Gründe).
  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 384/07

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung - Mitbestimmung bei

    Den abgestuften Besitzständen der Arbeitnehmer sind entsprechend abgestufte, unterschiedlich gewichtete Eingriffsgründe des Arbeitgebers gegenüberzustellen (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - zu II 2 der Gründe, BAGE 71, 372; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 92, 203).

    Der Betriebsrat kann nicht einen höhen Dotierungsrahmen und damit auch nicht die Fortgeltung der bisherigen Versorgungsregelungen erzwingen (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b dd (1) der Gründe, BAGE 99, 75).

    (2) Ebenso wie in früheren Entscheidungen des Senats (11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 b der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b dd (2) der Gründe, BAGE 99, 75) kann auch im vorliegenden Verfahren offenbleiben, ob diese Rechtsprechung in den Bereich der betrieblichen Altersversorgung übertragen werden kann.

    Es kann offen bleiben, inwieweit sich die materielle Rechtskraft einer im Beschlussverfahren zwischen den Betriebspartnern getroffenen Feststellung überhaupt auf ein Individualverfahren erstrecken kann (vgl. dazu BAG 15. Januar 1987 - 6 AZR 589/84 - zu III 1 der Gründe, AP BPersVG § 75 Nr. 21 = EzA TVG § 4 Rundfunk Nr. 14; 10. März 1998 - 1 AZR 658/97 - zu III 2 a bb der Gründe, AP ArbGG 1979 § 84 Nr. 5 = EzA ArbGG 1979 § 84 Nr. 2; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 3 c der Gründe, BAGE 92, 203) 'Das Arbeitsgericht München hat in der Entscheidung unter II 3 der Gründe ausdrücklich ausgeführt, dass über die zwischen den Beteiligten streitige Frage, inwieweit der Widerruf der zugesagten Rentenleistungen für alle zukunftsbedingten Zuwächse wirksam ist, nicht zu entscheiden war.

  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 960/13

    Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage

    Die Ausübung dieses Rechts auch durch den Arbeitgeber bedarf keiner Rechtfertigung und unterliegt keiner inhaltlichen Kontrolle (st. Rspr., vgl. etwa BAG 10. März 1992 - 3 ABR 54/91 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 70, 41; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu II 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 4 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 99, 75) .
  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 196/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Die Ausübung dieses Rechts bedarf keiner Rechtfertigung und unterliegt keiner inhaltlichen Kontrolle (st. Rspr., vgl. BAG 10. März 1992 - 3 ABR 54/91 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 70, 41; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu II 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 4 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 99, 75) .

    Den abgestuften Besitzständen der Arbeitnehmer müssen entsprechend abgestufte, unterschiedlich gewichtete Eingriffsgründe des Arbeitgebers gegenübergestellt werden (vgl. BAG 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - zu II der Gründe, BAGE 71, 372; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 92, 203) .

    Im Umfang dieser aus den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes folgenden Beschränkungen bleibt die Betriebsvereinbarung auch nach ihrer Kündigung als normativ unmittelbar und zwingend fortgeltende kollektiv-rechtliche Grundlage der Versorgungsanwartschaften erhalten (vgl. BAG 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 92, 203) .

    Der Eingriff in das betriebliche Versorgungswerk muss sich in ein nachvollziehbar auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage ausgerichtetes Gesamtkonzept einpassen (vgl. BAG 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 4 c der Gründe, BAGE 92, 203) .

    Eine Nachwirkung kommt daher nicht in Betracht (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b dd (1) der Gründe, BAGE 99, 75; 26. August 2008 - 1 AZR 354/07 - Rn. 16, BAGE 127, 297; 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 20, ZTR 2011, 252) .

    Vor diesem Hintergrund scheiden ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats und damit auch eine Nachwirkung aus (zur Mitbestimmungsfreiheit, wenn aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen kein Verteilungsspielraum verbleibt vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203; 26. September 2000 - 3 AZR 570/99 - zu III 3 b der Gründe) .

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 45/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Die Ausübung dieses Rechts bedarf keiner Rechtfertigung und unterliegt keiner inhaltlichen Kontrolle (st. Rspr., vgl. BAG 10. März 1992 - 3 ABR 54/91 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 70, 41; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu II 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 4 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 99, 75) .

    Den abgestuften Besitzständen der Arbeitnehmer müssen entsprechend abgestufte, unterschiedlich gewichtete Eingriffsgründe des Arbeitgebers gegenübergestellt werden (vgl. BAG 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - zu II der Gründe, BAGE 71, 372; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 92, 203) .

    Im Umfang dieser aus den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes folgenden Beschränkungen bleibt die Betriebsvereinbarung auch nach ihrer Kündigung als normativ unmittelbar und zwingend fortgeltende kollektiv-rechtliche Grundlage der Versorgungsanwartschaften erhalten (vgl. BAG 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 92, 203) .

    Der Eingriff in das betriebliche Versorgungswerk muss sich in ein nachvollziehbar auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage ausgerichtetes Gesamtkonzept einpassen (vgl. BAG 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 4 c der Gründe, BAGE 92, 203) .

    Eine Nachwirkung kommt daher nicht in Betracht (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b dd (1) der Gründe, BAGE 99, 75; 26. August 2008 - 1 AZR 354/07 - Rn. 16, BAGE 127, 297; 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 20, ZTR 2011, 252) .

    Vor diesem Hintergrund scheiden ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats und damit auch eine Nachwirkung aus (zur Mitbestimmungsfreiheit, wenn aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen kein Verteilungsspielraum verbleibt vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203; 26. September 2000 - 3 AZR 570/99 - zu III 3 b der Gründe) .

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 964/08

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Die Ausübung dieses Rechts bedarf keiner Rechtfertigung und unterliegt keiner inhaltlichen Kontrolle (st. Rspr., vgl. BAG 10. März 1992 - 3 ABR 54/91 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 70, 41; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu II 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 4 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 99, 75) .

    Den abgestuften Besitzständen der Arbeitnehmer müssen entsprechend abgestufte, unterschiedlich gewichtete Eingriffsgründe des Arbeitgebers gegenübergestellt werden (vgl. BAG 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - zu II der Gründe, BAGE 71, 372; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 92, 203) .

    Im Umfang dieser aus den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes folgenden Beschränkungen bleibt die Betriebsvereinbarung auch nach ihrer Kündigung als normativ unmittelbar und zwingend fortgeltende kollektiv-rechtliche Grundlage der Versorgungsanwartschaften erhalten (vgl. BAG 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 92, 203) .

    Der Eingriff in das betriebliche Versorgungswerk muss sich in ein nachvollziehbar auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage ausgerichtetes Gesamtkonzept einpassen (vgl. BAG 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 4 c der Gründe, BAGE 92, 203) .

    Eine Nachwirkung kommt daher nicht in Betracht (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b dd (1) der Gründe, BAGE 99, 75; 26. August 2008 - 1 AZR 354/07 - Rn. 16, BAGE 127, 297; 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 20, ZTR 2011, 252) .

    Vor diesem Hintergrund scheiden ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats und damit auch eine Nachwirkung aus (zur Mitbestimmungsfreiheit, wenn aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen kein Verteilungsspielraum verbleibt vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203; 26. September 2000 - 3 AZR 570/99 - zu III 3 b der Gründe) .

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 365/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Die Ausübung dieses Rechts bedarf keiner Rechtfertigung und unterliegt keiner inhaltlichen Kontrolle (st. Rspr., vgl. BAG 10. März 1992 - 3 ABR 54/91 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 70, 41; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu II 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 4 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 99, 75) .

    Den abgestuften Besitzständen der Arbeitnehmer müssen entsprechend abgestufte, unterschiedlich gewichtete Eingriffsgründe des Arbeitgebers gegenübergestellt werden (vgl. BAG 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - zu II der Gründe, BAGE 71, 372; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 92, 203) .

    Im Umfang dieser aus den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes folgenden Beschränkungen bleibt die Betriebsvereinbarung auch nach ihrer Kündigung als normativ unmittelbar und zwingend fortgeltende kollektiv-rechtliche Grundlage der Versorgungsanwartschaften erhalten (vgl. BAG 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 92, 203) .

    Der Eingriff in das betriebliche Versorgungswerk muss sich in ein nachvollziehbar auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage ausgerichtetes Gesamtkonzept einpassen (vgl. BAG 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 4 c der Gründe, BAGE 92, 203) .

    Eine Nachwirkung kommt daher nicht in Betracht (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b dd (1) der Gründe, BAGE 99, 75; 26. August 2008 - 1 AZR 354/07 - Rn. 16, BAGE 127, 297; 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 20, ZTR 2011, 252) .

    Vor diesem Hintergrund scheiden ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats und damit auch eine Nachwirkung aus (zur Mitbestimmungsfreiheit, wenn aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen kein Verteilungsspielraum verbleibt vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203; 26. September 2000 - 3 AZR 570/99 - zu III 3 b der Gründe) .

  • BAG, 08.12.2020 - 3 ABR 44/19

    Betriebsvereinbarung - Altersversorgung - Teilkündigung

    Vom Antrag ist nämlich zulässig auch das Antragsziel umfasst, zumindest eine etwaige Nachwirkung der PO 2006 und ihren Umfang feststellen zu lassen (vgl. BAG 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 92, 203) .

    Auch Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Kündigung durch die Betriebsvereinbarung begünstigt werden, können von der Kündigung betroffen sein (BAG 25. Februar 2020 - 1 ABR 39/18 - Rn. 48; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 4 a der Gründe, BAGE 92, 203) .

    Die Regelung des § 77 Abs. 4 BetrVG bleibt anwendbar, auch das dort geregelte Verzichts- und Verwirkungsverbot (BAG 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 92, 203) .

    Der Ausschluss gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber bestimmte Besitzstände der Arbeitnehmer entfallen lassen will und innerhalb des auf diese Weise mitbestimmungsfrei verringerten Dotierungsrahmens kein Raum für eine Neuverteilung bleibt oder der Arbeitgeber keine Neuverteilung anstrebt (BAG 9. Dezember 2008 - 3 AZR 384/07 - Rn. 47; 21. August 2001 - 3 ABR 44/00 - zu B II 2 f aa der Gründe, BAGE 98, 354; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310) .

    Für einen solchen Eingriff hat der Arbeitgeber regelmäßig nicht die erforderlichen gewichtigeren Rechtfertigungsgründe; zudem will er die Wirkung einer Teilkündigung auch erkennbar auf eine bestimmte Stufe beschränken (vgl. BAG 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203) .

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 248/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 728/00

    Ablösende Betriebsvereinbarung in der betrieblichen Altersversorgung

  • ArbG Bonn, 13.08.2014 - 2 BV 126/13

    Rechtmäßigkeit einer ordentlichen Kündigung der Betriebsvereinbarung für die

  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 385/07

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 705/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 181/08

    Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskasse - Dynamische Bezugnahme auf

  • BAG, 20.01.2015 - 1 ABR 1/14

    Feststellungsanträge im Beschlussverfahren - Feststellungsinteresse -

  • BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 951/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

  • BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 468/04

    Ablösende Betriebsvereinbarung

  • LAG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 6 Sa 63/01

    Ruhegeldanspruch: ohne Gesamtsanierungskonzept des Arbeitgebers keine

  • LAG Köln, 08.03.2016 - 12 Sa 689/15

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung i.S. von § 1 Abs. 1 S.1 BetrAVG

  • LAG Nürnberg, 23.12.2002 - 6 Sa 66/00

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung;

  • LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 864/15

    Rechtsfolgen der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Wirksamwerden der

  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 961/13

    Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage

  • LAG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 6 Sa 63/00

    Eingriffe in dienstzeitabhängige Steigerungsraten und in die zeitanteilig

  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 510/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

  • LAG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 6 Sa 31/01

    Eingriffe in dienstzeitabhängige Steigerungsraten und in die zeitanteilig

  • BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 5/03

    Feststellungsinteresse im Beschlussverfahren

  • LAG Baden-Württemberg, 27.02.2013 - 20 Sa 81/11

    Eingriff in das betriebliche Altersversorgungssystem durch ablösende

  • BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 214/06

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst - Halbanrechnung

  • LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 TaBV 4/18

    Fortgeltung einer Konzernbetriebsvereinbarung nach Ausscheiden des Unternehmens

  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 636/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

  • OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 12 U 99/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlage

  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 414/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

  • LAG Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 20 TaBV 1/00

    Betriebliche Altersversorgung - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung -

  • BAG, 07.11.2000 - 1 ABR 17/00

    Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen

  • LAG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 17 Sa 5/98

    Betriebsrente

  • LAG Düsseldorf, 24.08.2005 - 4 TaBV 28/05

    Mitbestimmungsrechte bei einer Änderung/Neugestaltung eines durch

  • LAG Nürnberg, 18.07.2000 - 6 TaBV 36/99

    Betriebliche Altersversorgung; Betriebsverfassungsrecht; Kündigung; Prozessrecht

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2008 - 14 Sa 866/08

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung

  • LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 865/15

    Rechtsfolgen der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Wirksamwerden der

  • LAG Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 17 TaBV 2/17

    Vereinbarte Nachwirkung einer freiwilligen Betriebsvereinbarung

  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 501/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 706/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 709/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung

  • LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 866/15

    Rechtsfolgen der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Wirksamwerden der

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 707/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 710/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 708/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2016 - 5 Sa 299/15

    Betriebliche Altersversorgung, Gleichbehandlungsgrundsatz, arbeitsrechtlicher

  • BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 1045/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

  • LAG Köln, 08.04.2003 - 1 Sa 1219/02

    Zur Frage der Wirksamkeit der Lossagung des Arbeitgebers von einer durch

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2016 - 5 Sa 256/15

    Betriebliche Altersversorgung, Gleichbehandlungsgrundsatz, arbeitsrechtlicher

  • OLG Karlsruhe, 24.11.2005 - 12 U 102/04

    VBL-Zusatzversorgung: OLG Karlsruhe bestätigt Rechtsprechung zu den

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.06.2016 - 1 Sa 286/15

    Betriebliche Altersversorgung, Betriebsvereinbarung, Rechtskraft, Erstreckung,

  • LAG Hessen, 06.04.2006 - 9 TaBV 163/05

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - Gewinn - Kündigung

  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 679/00

    Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung

  • ArbG Essen, 02.05.2016 - 6 Ca 541/16

    Anwendung der letzten BAT-Vergütung bei lückenhafter Tarifsukzession

  • LAG Niedersachsen, 26.05.2011 - 4 Sa 1456/10

    Unter dem Blickwinkel des Vertrauensschutzes hinsichtlich einer Rechtsprechung

  • ArbG Essen, 15.11.2016 - 2 Ca 1522/16

    Beurteilung des Vorliegens von Entgeltdifferenzansprüchen des Arbeitnehmers

  • ArbG Essen, 25.08.2016 - 5 Ca 1525/16

    Geltendmachung einer Differenzvergütung durch den Arbeitnehmer;

  • LAG München, 29.05.2020 - 3 Sa 177/20

    Betriebliche Altersversorgung, Tarifvertrag, Leistungsbestimmungsrecht,

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.06.2016 - 1 Sa 453/15

    Betriebliche Altersversorgung, Betriebsvereinbarung, Rechtskraft, Erstreckung,

  • LAG Köln, 15.08.2002 - 5 (3) Sa 617/02

    freiwillige Betriebsvereinbarung; Nachwirkung; Mitbestimmung, Gesetze,

  • LAG Baden-Württemberg, 22.07.2002 - 15 Sa 29/02

    Verbesserungsvorschlag

  • LAG Niedersachsen, 26.10.2000 - 10 Sa 1077/00

    Gewährung eines Weihnachtsgeldes für Betriebsrentner

  • LAG Hamm, 01.03.2002 - 10 TaBV 23/01

    Rechtmäßigkeit der Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche

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Rechtsprechung
   LAG Köln, 10.08.1999 - 13 Sa 220/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10149
LAG Köln, 10.08.1999 - 13 Sa 220/99 (https://dejure.org/1999,10149)
LAG Köln, Entscheidung vom 10.08.1999 - 13 Sa 220/99 (https://dejure.org/1999,10149)
LAG Köln, Entscheidung vom 10. August 1999 - 13 Sa 220/99 (https://dejure.org/1999,10149)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen außerordentlichen Kündigung; Weiterleitung einer Witzesammlung mit teilweise menschenverachtendem Inhalt; Verdachtskündigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BAT §§ 54, § 8; BGB § 626
    Außerordentliche Kündigung; Bundeswehr; Menschenwürde; Witzesammlung; Verdachtskündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ARST 2000, 161
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.12.2019 - 3 Sa 234/19

    Außerordentliche Tatkündigung - versäumte Kündigungserklärungsfrist - fehlender

    Der Verdacht muss zudem dringend sein, d. h. es muss eine große, zumindest überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass der Arbeitnehmer eine Straftat begangen hat, obwohl der Arbeitgeber alle ihm zumutbaren Anstrengungen zur Sachverhaltsaufklärung unternommen hat (BAG 30.04.1987 EzA § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung Nr. 3; 06.09.2007 EzA § 307 BGB 2002 Nr. 29: stark oder dringend; 13.03.2008 EZA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 6: starke Verdachtsmomente; LAG Hamm 22.09.2004 LAGE § 1 KSchG Verdachtskündigung Nr. 1; a. A. LAG Köln 10.08.1999 ARST 2000, 161: so knapp unter der Schwelle der Gewissheit, dass nachhaltigen Zweifeln Schweigen geboten ist; LAG Köln 14.05.2008 - 7 TaBV 6/08, AuR 2009, 104 LS u. 13.08.2009 - 7 Sa 1256/07, AuR 2009, 369 LS: nur geringfügiges Zurückbleiben hinter der Gewissheit der Tatbegehrung; LAG SchlH 25.02.2003 - 3 Sa 491/03, NZA-RR 2005, 132: große Wahrscheinlichkeit, schwerwiegende Verdachtsmomente; LAG Nds. 08.06.2004 NZA-RR 2005, 24: starke Verdachtsmomente).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2017 - 3 Sa 285/17

    Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Sachbearbeiterin im

    Der Verdacht muss zudem dringend sein, d. h. es muss eine große, zumindest überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass der Arbeitnehmer eine Straftat begangen hat, obwohl der Arbeitgeber alle ihm zumutbaren Anstrengungen zur Sachverhaltsaufklärung unternommen hat (BAG 30.04.1987 EzA § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung Nr. 3; 06.09.2007 EzA § 307 BGB 2002 Nr. 29: stark oder dringend; 13.03.2008 EZA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 6: starke Verdachtsmomente; LAG Hamm 22.09.2004 LAGE § 1 Verdachtskündigung Nr. 1; a. A. LAG Köln 10.08.1999 ARST 2000, 161: so knapp unter der Schwelle der Gewissheit, dass nachhaltigen Zweifeln Schweigen geboten ist; LAG Köln 14.05.2008 - 7 TaBV 6/08, AuR 2009, 104 LS u. 13.08.2009 - 7 Sa 1256/07, AuR 2009, 369 LS: nur geringfügiges Zurückbleiben hinter der Gewissheit der Tatbegehrung; LAG SchlH 25.02.2003 - 3 Sa 491/03, NZA-RR 2005, 132: große Wahrscheinlichkeit, schwerwiegende Verdachtsmomente; LAG Nds. 08.06.2004 NZA-RR 2005, 24: starke Verdachtsmomente).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2021 - 3 Sa 397/17

    Kündigung - Chefarzt - Behandlungsfehler - Abmahnung - Personalratsanhörung -

    Der Verdacht muss "stark oder dringend" (BAG 06.09.2007, NZA § 307 BGB 2002 Nr. 29), "knapp unter der Schwelle der Gewissheit" (LAG Köln 10.08.1999, ARST 2000, 161) sein, "nur geringfügig hinter der Gewissheit zurückbleiben" (LAG Köln 14.05.2008 - 7 TaBV 6/08 - AuR 2009, 104, LS; 13.08.2009 - 7 Sa 1256/07, AuR 2009, 369 LS).

    Der Verdacht muss "stark oder dringend" (BAG 06.09.2007, NZA § 307 BGB 2002 Nr. 29), "knapp unter der Schwelle der Gewissheit" (LAG Köln 10.08.1999, ARST 2000, 161) sein, "nur geringfügig hinter der Gewissheit zurückbleiben" (LAG Köln 14.05.2008 - 7 TaBV 6/08 - AuR 2009, 104, LS; 13.08.2009 - 7 Sa 1256/07, AuR 2009, 369 LS).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2019 - 3 Sa 527/16

    Außerordentliche Kündigung - Chefarzt - Anfechtung eines Dienstvertrages -

    Der Verdacht muss "stark oder dringend" (BAG 06.09.2007, NZA § 307 BGB 2002 Nr. 29), "knapp unter der Schwelle der Gewissheit" (LAG Köln 10.08.1999, ARST 2000, 161) sein, "nur geringfügig hinter der Gewissheit zurückbleiben" (LAG Köln 14.05.2008 - 7 TaBV 6/08 - AuR 2009, 104, LS; 13.08.2009 - 7 Sa 1256/07, AuR 2009, 369 LS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2017 - 3 TaBV 29/17

    Betriebsratsvorsitzender - Außerordentliche Kündigung - Zustimmungsersetzung

    Der Verdacht muss zudem dringend sein, d. h. es muss eine große, zumindest überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass der Arbeitnehmer eine Straftat begangen hat, obwohl der Arbeitgeber alle ihm zumutbaren Anstrengungen zur Sachverhaltsaufklärung unternommen hat (BAG 30.04.1987 EzA § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung Nr. 3; 06.09.2007 EzA § 307 BGB 2002 Nr. 29: stark oder dringend; 13.03.2008 EZA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 6: starke Verdachtsmomente; LAG Hamm 22.09.2004 LAGE § 1 Verdachtskündigung Nr. 1; a. A. LAG Köln 10.08.1999 ARST 2000, 161: so knapp unter der Schwelle der Gewissheit, dass nachhaltigen Zweifeln Schweigen geboten ist; LAG Köln 14.05.2008 - 7 TaBV 6/08, AuR 2009, 104 LS u. 13.08.2009 - 7 Sa 1256/07, AuR 2009, 369 LS: nur geringfügiges Zurückbleiben hinter der Gewissheit der Tatbegehrung; LAG SchlH 25.02.2003 - 3 Sa 491/03, NZA-RR 2005, 132: große Wahrscheinlichkeit, schwerwiegende Verdachtsmomente; LAG Nds. 08.06.2004 NZA-RR 2005, 24: starke Verdachtsmomente).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2015 - 3 Sa 296/15

    Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung

    Der Verdacht muss zudem dringend sein, d. h. es muss eine große, zumindest überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass der Arbeitnehmer eine Straftat begangen hat, obwohl der Arbeitgeber alle ihm zumutbaren Anstrengungen zur Sachverhaltsaufklärung unternommen hat (BAG 30.04.1987 EzA § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung Nr. 3; 06.09.2007 EzA § 307 BGB 2002 Nr. 29: stark oder dringend; 13.03.2008 EZA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 6: starke Verdachtsmomente; LAG Hamm 22.09.2004 LAGE § 1 Verdachtskündigung Nr. 1; a.A. LAG Köln 10.08.1999 ARST 2000, 161: so knapp unter der Schwelle der Gewissheit, dass nachhaltigen Zweifeln Schweigen geboten ist; LAG Köln 14.05.2008 - 7 TaBV 6/08, AuR 2009, 104 LS u. 13.08.2009 - 7 Sqa 1256/07, AuR 2009, 369 LS: nur geringfügiges Zurückbleiben hinter der Gewissheit der Tatbegehrung; LAG SchlH 25.02.2003 - 3 Sa 491/03, NZA-RR 2005, 132: große Wahrscheinlichkeit, schwerwiegende Verdachtsmomente; LAG Nds. 08.06.2004 NZA-RR 2005, 24: starke Verdachtsmomente).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2019 - 3 Sa 25/19

    Vorgetäuschte Prüfungstätigkeit (TÜV)

    Der Verdacht muss zudem dringend sein, d. h. es muss eine große, zumindest überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass der Arbeitnehmer eine Straftat begangen hat, obwohl der Arbeitgeber alle ihm zumutbaren Anstrengungen zur Sachverhaltsaufklärung unternommen hat (BAG 30.04.1987 EzA § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung Nr. 3; 06.09.2007 EzA § 307 BGB 2002 Nr. 29: stark oder dringend; 13.03.2008 EZA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 6: starke Verdachtsmomente; LAG Hamm 22.09.2004 LAGE § 1 Verdachtskündigung Nr. 1; a.A. LAG Köln 10.08.1999 ARST 2000, 161: so knapp unter der Schwelle der Gewissheit, dass nachhaltigen Zweifeln Schweigen geboten ist; LAG Köln 14.05.2008 - 7 TaBV 6/08, AuR 2009, 104 LS u. 13.08.2009 - 7 Sqa 1256/07, AuR 2009, 369 LS: nur geringfügiges Zurückbleiben hinter der Gewissheit der Tatbegehrung; LAG SchlH 25.02.2003 - 3 Sa 491/03, NZA-RR 2005, 132: große Wahrscheinlichkeit, schwerwiegende Verdachtsmomente; LAG Nds. 08.06.2004 NZA-RR 2005, 24: starke Verdachtsmomente).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2014 - 3 Sa 79/14

    Verdachtskündigung - Arbeitszeitbetrug

    Der Verdacht muss zudem dringend sein, d. h. es muss eine große, zumindest überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass der Arbeitnehmer eine Straftat begangen hat, obwohl der Arbeitgeber alle ihm zumutbaren Anstrengungen zur Sachverhaltsaufklärung unternommen hat (BAG 30.04.1987 EzA § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung Nr. 3; 06.09.2007 EzA § 307 BGB 2002 Nr. 29: stark oder dringend; 13.03.2008 EZA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 6: starke Verdachtsmomente; LAG Hamm 22.09.2004 LAGE § 1 Verdachtskündigung Nr. 1; a.A. LAG Köln 10.08.1999 ARST 2000, 161: so knapp unter der Schwelle der Gewissheit, dass nachhaltigen Zweifeln Schweigen geboten ist; LAG Köln 14.05.2008 - 7 TaBV 6/08, AuR 2009, 104 LS u. 13.08.2009 - 7 Sqa 1256/07, AuR 2009, 369 LS: nur geringfügiges Zurückbleiben hinter der Gewissheit der Tatbegehrung; LAG SchlH 25.02.2003 - 3 Sa 491/03, NZA-RR 2005, 132: große Wahrscheinlichkeit, schwerwiegende Verdachtsmomente; LAG Nds. 08.06.2004 NZA-RR 2005, 24: starke Verdachtsmomente).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2020 - 3 Sa 503/19

    Fristlose Kündigung - TÜV-Prüfer - Verdachtskündigung - Manipulation

    Der Verdacht muss zudem dringend sein, d. h. es muss eine große, zumindest überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass der Arbeitnehmer eine Straftat begangen hat, obwohl der Arbeitgeber alle ihm zumutbaren Anstrengungen zur Sachverhaltsaufklärung unternommen hat (BAG 30.04.1987 EzA § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung Nr. 3; 06.09.2007 EzA § 307 BGB 2002 Nr. 29: stark oder dringend; 13.03.2008 EZA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 6: starke Verdachtsmomente; LAG Hamm 22.09.2004 LAGE § 1 Verdachtskündigung Nr. 1; a.A. LAG Köln 10.08.1999 ARST 2000, 161: so knapp unter der Schwelle der Gewissheit, dass nachhaltigen Zweifeln Schweigen geboten ist; LAG Köln 14.05.2008 - 7 TaBV 6/08, AuR 2009, 104 LS u. 13.08.2009 - 7 Sqa 1256/07, AuR 2009, 369 LS: nur geringfügiges Zurückbleiben hinter der Gewissheit der Tatbegehrung; LAG SchlH 25.02.2003 - 3 Sa 491/03, NZA-RR 2005, 132: große Wahrscheinlichkeit, schwerwiegende Verdachtsmomente; LAG Nds. 08.06.2004 NZA-RR 2005, 24: starke Verdachtsmomente).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2020 - 3 Sa 98/20

    Fristlose Kündigung - sexuelle Belästigung - Kündigungserklärungsfrist -

    Der Verdacht muss zudem dringend sein, d. h. es muss eine große, zumindest überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass der Arbeitnehmer eine Straftat begangen hat, obwohl der Arbeitgeber alle ihm zumutbaren Anstrengungen zur Sachverhaltsaufklärung unternommen hat (BAG 30.04.1987 EzA § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung Nr. 3; 06.09.2007 EzA § 307 BGB 2002 Nr. 29: stark oder dringend; 13.03.2008 EZA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 6: starke Verdachtsmomente; LAG Hamm 22.09.2004 LAGE § 1 KSchG Verdachtskündigung Nr. 1; a.A. LAG Köln 10.08.1999 ARST 2000, 161: so knapp unter der Schwelle der Gewissheit, dass nachhaltigen Zweifeln Schweigen geboten ist; LAG Köln 14.05.2008 - 7 TaBV 6/08, AuR 2009, 104 LS u. 13.08.2009 - 7 Sa 1256/07, AuR 2009, 369 LS: nur geringfügiges Zurückbleiben hinter der Gewissheit der Tatbegehrung; LAG SchlH 25.02.2003 - 3 Sa 491/03, NZA-RR 2005, 132: große Wahrscheinlichkeit, schwerwiegende Verdachtsmomente; LAG Nds. 08.06.2004 NZA-RR 2005, 24: starke Verdachtsmomente; BAG 02.03.2017 - 2 AZR 698/15, EzA § 626 BGB, 2002, Verdacht strafbare Handlungen, Nr. 16; EzA § 626 BGB, 2017).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2017 - 3 Sa 256/17

    Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Einzelhandel - Verdacht auf

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2020 - 3 Sa 90/19

    Außerordentliche Kündigung wegen Veruntreuung geringwertiger Sachen -

  • LAG Köln, 22.10.2015 - 7 Sa 431/15

    Anforderungen an den Grad des Tatverdachts bei einer Verdachtskündigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2020 - 3 Sa 497/19

    Außerordentliche Kündigung - Diebstahl von Diesel - Führen eines LKW unter

  • LAG Köln, 02.10.2014 - 7 Sa 7/14

    Ansprüche eines leitenden Angestellten aus einer Wiedereingliederungszusage nach

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2020 - 3 Sa 52/20

    Außerordentliche Tatkündigung - anonyme Anzeige gegen Arbeitgeber - Beweislast -

  • LAG München, 13.01.2006 - 10 Sa 525/05

    Verdachtskündigung bei Verstoß gegen Kassenvorschriften - Anforderungen an einen

  • LAG Köln, 07.07.1999 - 7 Sa 22/99

    Kündigung - Straftat allein kein Grund

  • LAG Köln, 13.08.2015 - 7 Sa 145/15

    Außerordentliche Kündigung; verhaltensbedingte Kündigung; Annahmeverzug;

  • LAG Hamm, 20.07.2000 - 12 Sa 791/00

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung ; Verdachtskündigung

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